Abschluss der 6. Tagung der 3. Vollkonferenz der UEK in Dresden Die Vollkonferenz der UEK in Dresden ging mit weitreichenden Beschlüssen zu Ende Dresden, Sonntag, 10. November 2019. Am 9. November 2019 ging die 6. Tagung der 3. Vollkonferenz der UEK in Dresden zu Ende. Mit dem Schwerpunktthema „Mitverantwortung der Kirchen für den Zusammenhalt der Gesellschaft“ griff sie einen Aspekt des Schwerpunktthemas der EKD-Synode auf. Sie hörte einen eindrucksvollen Bericht des Leitenden Geistlichen der United Church of Christ (USA), Dr. John C. Dorhauer, sowie je einen Impuls von Akademiedirektor Dr. Frank Vogelsang und der stellvertretenden Präsidentin des Thüringer Landtags Dorothea Marx. Die Resonanzen auf die Vorträge wurden von einem Tagungsausschuss in einem Votum zusammengefasst. Das Votum ermutigt Kirchen und Gemeinden, Christinnen und Christen, im Vertrauen auf die erneuernde Kraft des Geistes Gottes mutig für ein versöhnliches, solidarisches Miteinander einzutreten und sich dabei auch mit anderen zusammenzuschließen, die sich ihrerseits gegen Ausgrenzungen in ihren vielfältigen Spielarten engagieren. Das Votum betont die Verbundenheit mit den Kirchen der Ökumene, mit denen sich die UEK-Kirchen auf den Weg der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung gerufen wissen. Die Vollkonferenz hatte gemäß Art. 3 Abs. 3 der Grundordnung der UEK turnusgemäß eine Entscheidung über den Fortbestand der UEK für eine nächste Amtsperiode ab 2021 zu treffen. In seinem Präsidiumsbericht hat der Vorsitzende der Vollkonferenz, Kirchenpräsident Dr. h.c. Christian Schad, an den Prozess erinnert, der vom „Verbindungsmodell“ zu einem rechtlich fixierten „Status der Verbundenheit“ von EKD, UEK und VELKD geführt hat. Er legte dar, dass es die UEK, deren Markenkern in der theologischen und liturgischen Arbeit liege, unbeschadet ihres „transitorischen Charakters“ zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin geben müsse. Nach einer ganzen Reihe von Voten hat die Vollkonferenz den Beschluss über den Fortbestand der UEK ohne Gegenstimme gefasst. Die Vollkonferenz hat zudem ein Votum zu Catholica-Fragen verabschiedet. Sie gab dabei besonders der Hoffnung Ausdruck, dass es zu einer positiven Rezeption des Votums des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ komme. Die Vollkonferenz hat die vom Liturgischen Ausschuss der UEK erarbeitete „Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts“ einstimmig als Teil der Trauungsagende der UEK angenommen. Sie hat ferner der „Kleinen Revision des Evangelischen Gottesdienstbuches“ einstimmig zugestimmt und den Auftrag erteilt zu prüfen, ob es von dieser Überarbeitung auch eine Altarausgabe geben könne. Den Tätigkeitsbericht des Amtsbereichs der UEK für 2017 bis 2019 hat die Vollkonferenz entgegengenommen und die regulären Entlastungs- und Haushaltsbeschlüsse gefasst. Dresden, 10.11.2019 Pressestelle der UEK