Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 Die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode in Barmen vom 31. Mai 1934 ist die zentrale theologische Äußerung der Bekennenden Kirche unter der nationalsozialistischen Herrschaft 1933–1945. Sie richtete sich gegen die falsche Theologie und das Kirchenregime der so genannten „Deutschen Christen“, die damit begonnen hatten, die evangelische Kirche der Diktatur des „Führers“ anzugleichen. Die Barmer Theologische Erklärung ist ein wichtiges Zeitdokument der evangelischen Kirche während der Zeit des Nationalsozialismus Sie ist heute Teil der Bekenntnisgrundlagen der meisten deutschen Landeskirchen Bereits am 16. Mai 1934 hatte im Auftrag des „Nürnberger Ausschusses“, der die Bekenntnissynode vorbereitete, eine Theologenkommission die „Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche“ erarbeitet. Hier einigten sich Hans Asmussen (Pastor aus Hamburg-Altona), Karl Barth (Professor aus Bonn) und Thomas Breit (Oberkirchenrat aus München) auf einen gemeinsamen Entwurf. Nach weiteren intensiven und kontroversen Diskussionen vor und auf der Synode wurde der Text schließlich mit nur wenigen Veränderungen am 31. Mai in Barmen verabschiedet. Der im Mai 1934 erschienene Sonderdruck der „Barmer Zeitung“ wurde von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt. Die „Barmer Zeitung" erschien von 1834 bis zu ihrem Verbot 1941 bei Fr. Staats GmbH in Wuppertal-Barmen. Der Nachdruck der Originalausgabe wurde aus Anlass des 150jährigen Bestehens des Druck- und Verlagshauses Fr. Staats GmbH und zum 50. Jahrestag der Barmer Bekenntnissynode und ihrer Erklärung 1984 herausgegeben. Mit einem Schreiben wandte sich die Bekenntnissynode von Barmen an die Evangelischen Gemeinden und Christen in Deutschland. Darin enthalten war die Theologische Erklärung zur gegenwärtigen Lage der Deutschen Evangelischen Kirche („Barmer Theologische Erklärung“), die Erklärung der Bekenntnissynode zur Rechtslage der Deutschen Evangelischen Kirche sowie eine Liste der Synodalen der 1. Tagung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche in Wuppertal-Barmen vom 29. bis 31. Mai 1934. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bestätigt in Artikel 1 (3) ihrer Grundordnung mit ihren Gliedkirchen die von der Barmer Bekenntnissynode getroffenen Entscheidungen. Ganz überwiegend betrachten die Gliedkirchen der EKD die Barmer Theologische Erklärung als wegweisendes Lehr- und Glaubenszeugnis der Kirche. Viele Gliedkirchen messen ihr darüber hinaus verpflichtende Bedeutung bei, einige rechnen sie ausdrücklich zu ihren Bekenntnisgrundlagen. Die Barmer Theologische Erklärung in der Ausstellung „Gelebte Reformation“ © epd-bild