Gemeinsam evangelisch Die UEK ist die jüngste kirchliche Union, die in Deutschland gebildet wurde. Was führte zu ihrer Entstehung? Welche Ziele und Aufgaben erfüllt die UEK? Und wohin entwickelt sich der Zusammenschluss? Im folgenden zeigen wir Entwicklungen, Entscheidungen und Perspektiven der UEK auf. Die UEK verbindet die Arbeit von Landeskirchen Sie führt die Arbeit der Arnoldshainer Konferenz weiter Die UEK entwickelt kirchliche Gemeinschaft im Verbindungsmodell mit der EKD und der VELKD weiter „Gemeinsam evangelisch“ – so lässt sich der Grundimpuls der lutherisch-reformierten Unionen zusammenfassen. Die im Jahr 2003 gebildete „Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland“, die „UEK“, ist die jüngste Unionsbildung von Landeskirchen in der evangelischen Unionsgeschichte in Deutschland, die auch ausdrücklich so heißt. Entstehung, Ziel und Charakter der UEK Bereits 1967 hatten sich die Kirchenleitungen der Gliedkirchen der EKD, die nicht der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) angehörten, zur Arnoldshainer Konferenz zusammengeschlossen. In ihr arbeiteten zusammen: die Evangelische Kirche der Union (EKU-West) und ihre (westlichen) Gliedkirchen Berlin, Rheinland und Westfalen, die anderen unierten Landeskirchen Baden, Bremen, Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck, Pfalz, die Evangelisch-Reformierte Kirche und die ebenfalls reformierte Lippische Kirche, schließlich die beiden lutherischen Kirchen, die bis heute nicht der VELKD angehören: Oldenburg und – als Gast – Württemberg. Die wesentliche Absicht dieses Zusammenschlusses war ähnlich wie bei der VELKD, in den gesamtkirchlichen Angelegenheiten, die nicht bei der EKD angesiedelt waren, zu gemeinsamen theologischen Klärungen und rechtlichen Regelungen für die Mitgliedskirchen zu gelangen. Schon die Arnoldshainer Konferenz verfolgte dabei das Ziel, die Einheit der gesamten EKD zu stärken. Sie bearbeitete (zum Teil in Kontakt und Abstimmung mit der VELKD) Themen wie Kirchengemeinschaft, Ordination, Strukturfragen, Verfassungs- und Mitgliedschaftsrecht, Dienst- und Arbeitsrecht sowie Aus- und Fortbildung. Nach der staatlichen Wiedervereinigung Deutschlands kam es auch zu Wiedervereinigungen der westlichen und östlichen Landeskirchen in den bereits bestehenden Zusammenschlüssen EKD, EKU und VELKD. Im Fortgang dieser Entwicklung fusionierten im Jahr 2003 die Arnoldshainer Konferenz und die Evangelische Kirche der Union zur Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK). Diese führt den Rechtsstatus der EKU als Körperschaft öffentlichen Rechts fort (Art. 1 Abs. 1 der UEK-Grundordnung) und ist als Gemeinschaft von Kirchen selbst Kirche (ebd., Abs. 4). Da sie aber die Gemeinschaft aller deutschen Landeskirchen und damit die EKD stärken will, nimmt sie ihre Aufgaben unter Vorbehalt wahr: „Soweit Aufgaben von der Evangelischen Kirche in Deutschland für alle Gliedkirchen wahrgenommen werden, entfällt eine eigenständige Aufgabenerfüllung der Union. Die Union wird regelmäßig prüfen, ob der Grad der Zusammenarbeit zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Union eine Aufgabenübertragung an die Evangelische Kirche in Deutschland möglich macht“ (Art. 3 Abs. 2-3). Aber nicht nur die Aufgaben, sondern auch die Existenz der UEK selbst steht unter einem entsprechenden Vorbehalt: „Jeweils ein Jahr vor Ablauf der [sechsjährigen] Amtszeit wird die Vollkonferenz prüfen, ob die Verbindlichkeit des gemeinsamen Lebens und Handelns innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland so weit verwirklicht ist, dass ein Fortbestand der Union in ihrer bisherigen Form entbehrlich ist“ (Vertrag über die Bildung einer Union Evangelischer Kirchen in der EKD, 2005, § 7 S. 1). Diese Prüfung hat bisher auf den Vollkonferenzen 2007 und 2013 stattgefunden, jeweils mit dem Ergebnis, die Amtszeit der UEK um eine weitere Periode zu verlängern, dabei aber weiter auf die Verdichtung und Vertiefung der Verbindung von EKD, UEK und VELKD hinzuwirken. Organe der UEK Die Aufgaben der Union werden durch ihre Organe wahrgenommen: Vollkonferenz, Präsidium, Ausschüsse und Amtsbereich. Die Amtsdauer der Vollkonferenz beträgt sechs Jahre. Nach der Grundordnung der UEK hat sie alle Entscheidungen, insbesondere solche von grundlegender Bedeutung, zu treffen. So beschließt sie zum Beispiel Kirchengesetze und andere Regelungen, die in den Mitgliedskirchen gelten oder umgesetzt werden sollen, und erklärt durch Beschluss die Zustimmung zu kirchengesetzlichen Regelungen durch die EKD, soweit die Gesetzgebungskompetenz bei der Union liegt. Das Präsidium ist für alle Aufgaben zuständig und verantwortlich, die nicht der Vollkonferenz vorbehalten sind. Dabei handelt es sich insbesondere um die Aufgaben, die Sitzungen der Vollkonferenz vorzubereiten und zu leiten, für die Ausführung der Beschlüsse zu sorgen, jährlich der Vollkonferenz Bericht über seine Arbeit zu erstatten und die Fachaufsicht über den Amtsbereich zu führen. Dem Präsidium gehören die oder der Vorsitzende der Vollkonferenz sowie die beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter, die auch im Präsidium den Vorsitz führen, je eine von den Mitglieds- und Gastkirchen, die nicht bereits im Vorstand vertreten sind, entsandte Person und die Leiterin bzw. der Leiter des Amtsbereichs an. Zu den Organen der Union zählen außerdem die Ausschüsse, die die Arbeit der Vollkonferenz und des Präsidiums unterstützen (Theologischer und Rechtsausschuss als ständige Ausschüsse, zudem Liturgischer Ausschuss), und der Amtsbereich, die die laufenden Geschäfte führt und die anderen Organe unterstützt (Amtsbereich der UEK im Kirchenamt der EKD). Aufgaben und Leben der UEK Übergemeindliche und überlandeskirchliche Einrichtungen der Kirche haben ihre Bedeutung darin, dass sie gemeinsame Aufgaben der Kirchengemeinden und Landeskirchen in deren Auftrag wahrnehmen. Die Existenzberechtigung der UEK wie auch der anderen Zusammenschlüsse von Gliedkirchen muss sich daran erweisen, dass ihr Wirken den Mitgliedskirchen und letztlich den Gemeinden dient, ihre Arbeit entlastet und ihr Leben fördert. Dabei geht die UEK grundsätzlich davon aus, dass die Gemeinschaftsaufgaben aller Gliedkirchen der EKD – auch solche mit konfessionellen Aspekten – perspektivisch im Organisationsrahmen der EKD wahrgenommen werden können. Die UEK betrachtet sich selbst (wie schon ausgeführt) als eine vorübergehende Größe, hat sich aber im Zusammenspiel mit der VELKD mittlerweile auf eine längere Dauer ihrer Tätigkeit als zunächst vorgestellt eingerichtet. Nach Artikel 3 ihrer Grundordnung hat die UEK insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen, deren direkter oder indirekter Gemeindebezug am Tage liegt: „grundlegende theologische Gespräche und Arbeiten zu den gemeinsamen Bekenntnissen und zu Fragen der Vereinigung von Kirchen anzuregen und voranzutreiben“: Die UEK kommt dieser Aufgabe vor allem durch die Arbeit ihres Theologischen Ausschusses nach. In ihm arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aller Mitglieds- und Gastkirchen sowie Hochschullehrerinnen und –lehrer aus unterschiedlichen theologischen Disziplinen zusammen. Im Auftrag des Präsidiums der UEK erarbeitet der Theologische Ausschuss vor allem Voten zu konkreten Fragen des Glaubens, der Verkündigung und der evangelischen Orientierung in der Gegenwart; „Unsere Hoffnung auf das ewige Leben“ (2006) und „Mit Gott reden – von Gott reden. Das Personsein des dreieinigen Gottes“ (2011) sind jüngere Beispiele. Zur Zeit entsteht ein Votum zum Thema „Gottes Handeln in der Erfahrung des Glaubens“. Diese Texte werden insbesondere für Leserinnen und Leser konzipiert, die sich in Gesprächsgruppen der Gemeinden über Fragen des Glaubens austauschen. Der Frage der Kirchengemeinschaft, einem ureigenen Thema der Union, ist das jüngste Votum „Kirchengemeinschaft leben und gestalten“ (2016) gewidmet. Für die Arbeit des Theologischen Ausschusses und die theologische Orientierung der UEK überhaupt hat die Theologische Erklärung von Barmen von 1934 eine besondere Prägekraft. „Fragen des Gottesdienstes, der Liturgik, der Ordination, des Verständnisses von Gemeinde, Dienst und Amt sowie des kirchlichen Lebens zu erörtern und Gestaltungsvorschläge zu entwickeln“: Vor allem hierfür hat die UEK ihren Liturgischen Ausschuss gebildet, in dem ebenfalls alle Mitgliedsund Gastkirchen vertreten sind. Nach der Bestattungsagende (2004) und der Trauagende (2006) und neben einer Handreichung zur liturgischen Gestaltung des Wiedereintritts in die Evangelische Kirche („Liturgie des Willkommens“, 2014) hat der Liturgische Ausschuss gemeinsam mit seinem Pendant von der VELKD den Agendenband „Berufung – Begrüßung – Verabschiedung“ (2012) erarbeitet. Derzeit entstehen in dieser Kooperation eine neue Taufagende und eine Agende für Einweihungshandlungen. Ordnungen wie die im „Evangelischen Gottesdienstbuch“ (1999/2000) dargebotenen, die die unterschiedlichen liturgischen Traditionen der evangelischen Konfessionen berücksichtigen, bilden nach Überzeugung der UEK das Leuenberger Modell „Einheit in versöhnter Verschiedenheit“ liturgisch aufs Beste ab. Sind die alten EKU-Kirchen als Nachfolgekirchen der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ bzw. der Preußischen Landeskirche seit fast 200 Jahren von einer Agendengemeinschaft geprägt, so bringen auch andere UEK-Mitglieds- und Gastkirchen wie Baden, Kurhessen-Waldeck, die Pfalz und Württemberg ihre je eigenen Agendentraditionen in die lebendige liturgische Arbeit der UEK mit ein. Auch hier gilt: Evangelische Vielfalt ist zu allererst ein Reichtum, und Gemeinsamkeit braucht Zeit zum Wachsen. Natürlich wirkt die UEK auch an der Revision der Perikopenordnung mit. „die Gemeinschaft innerhalb der EKD, der GEKE und der weltweiten Ökumene zu fördern“: Als „Modell und Motor einer künftigen EKD“, wie sich, pointiert formuliert, die UEK selbst versteht, fördert die UEK die Gemeinschaft in der EKD – schon durch ihre Existenz, aber natürlich auch durch ihre Mitarbeit in dem gegenwärtigen Prozess einer Weiterentwicklung des sogenannten „Verbindungsmodells“. Die „Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa“ (GEKE) wird von der UEK finanziell und durch die Mitarbeit von Vertreterinnen und Vertretern in den GEKE-Gremien gefördert. Ihre Ökumenearbeit hat die UEK grundsätzlich bereits auf die EKD übertragen und entwickelt zugleich ihre Kirchenpartnerschaft mit der United Church of Christ (UCC / USA und Kanada) in enger Abstimmung mit der EKD eigenständig weiter. Das von den Mitglieds- und Gastkirchen der UEK beschickte UCC-Forum koordiniert die vielfältigen Partnerschaftsaktivitäten, die zwischen UEK-Kirchen und UCC-Diözesen und ihren Gemeinden gelebt werden. Zur Ökumene-Arbeit kann auch der im Jahr 2013 vom UEK-Präsidium berufene Beirat Reformierte Ökumene gerechnet werden, der die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen bei und nach der Übersiedlung ihrer Geschäftsstelle nach Hannover und bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Weltversammlung in Leipzig 2017 unterstützt. Eine weitere Dimension der Ökumene-Arbeit bilden die Gespräche zwischen UEK und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK), die die seit ihrer Gründung belastete Geschichte zwischen lutherischen Freikirchen und den unierten Landeskirchen erhellen und für die Zukunft ein freundliches Miteinander erstreben möchten. „rechtliche Regelungen zu entwerfen, Kirchengesetze zu beschließen und sich darum zu bemühen, dass diese möglichst gleich lautend in den Mitgliedskirchen umgesetzt werden“: Auch für die Gesetzgebung und Rechtsentwicklung gilt, dass die UEK sie soweit wie möglich auf die EKD und damit auf die Gemeinschaft aller evangelischen Landeskirchen in Deutschland überträgt. „Aus- und Fortbildung für theologische und nichttheologische kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu planen und durchzuführen“: Die UEK unterhält das Evangelische Predigerseminar in Wittenberg. Dort werden im baulichen Ensemble der Schlosskirche die künftigen Pastorinnen und Pastoren, Gemeindepädagoginnen und -pädagogen nicht nur der drei östlichen UEK-Mitgliedskirchen (Anhalt, EKBO und EKM), sondern auch der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens auf ihren Dienst vorbereitet – das „Leuenberger Modell“ wird auch in der Theologenausbildung gelebt. „Begegnungstagungen zu veranstalten, Gemeindepartnerschaften zu vermitteln und ökumenische Begegnungen zu koordinieren“: Neben der schon erwähnten Kirchenpartnerschaft zwischen UEK und UCC kommen hier vor allem die früheren „Berliner Bibelwochen“ in den Blick, die ein wesentliches Bindeglied zwischen den östlichen und westlichen Gliedkirchen der EKU und ihren Gemeinden in der Zeit der deutschen Teilung waren, die aber mittlerweile längst zu „Europäischen Bibeldialogen – Begegnungstagungen“ weiterentwickelt worden sind; sie bieten insbesondere für ehrenamtlich Mitarbeitende in den Kirchengemeinden, namentlich aus den Ländern Osteuropas, eine Plattform für Begegnung und Austausch im bibelbezogenen Gespräch. Der Aufgabenkatalog der UEK in Art. 3 ihrer Grundordnung führt auch noch einen „geregelten Besuchsdienst“ auf, der der Pflege der Gemeinschaft innerhalb der UEK dient. Einige der schon beschriebenen Aufgaben hat die UEK von der EKU übernommen. Hierzu gehört weiter die Verantwortung für die Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin, den „Berliner Dom“, als Stätte einer hoch entwickelten Gottesdienstkultur mit all ihren historischen und ästhetischen Ambivalenzen und einer enormen touristischen Anziehungskraft. Zur EKU gehörten einst und zur UEK gehören jetzt auch die beiden ganz unterschiedlich aufgestellten Kommunitäten des Klosters Stift zum Heiligengrabe in der Prignitz und die Schwesternschaft der Evangelischen Frauenhilfe Potsdam-Stralsund in der UEK e.V. Als wissenschaftliche Einrichtungen gehören zur UEK die interdisziplinäre Evangelische Forschungsakademie (EFA) und die Historische Kommission zur Erforschung des Pietismus; auch der Arbeitskreis der EKU-Stiftung für kirchengeschichtliche Forschung ist hier zu nennen. Von der EKU hat die UEK sodann den 1986 gestifteten Karl-Barth-Preis geerbt, mit dem sie alle zwei Jahre Personen ehrt, die sich entweder in der theologischen Wissenschaft oder mit ihrem Lebenszeugnis im Sinne der Barmer Theologischen Erklärung besondere Verdienste erworben haben. Perspektiven der UEK In ihren Gremien wird die UEK ihre beschriebenen Aufgaben weiter erfüllen, entsprechend ihrer Ordnung und den Aufträgen, die ihr von ihren Mitgliedskirchen durch die Vollkonferenz bzw. durch das Präsidium erteilt werden. In Abstimmung und Zusammenwirken mit der EKD und der VELKD wie mit den anderen Partnern wird sie auf den verschiedenen Handlungsfeldern weiter dafür eintreten, der Gemeinsamkeit der evangelischen Kirchen in Ursprung und Auftrag Gestalt zu geben. Berufen zur Bezeugung des Evangeliums in Wort und Sakrament, übereinstimmend im Verständnis des Evangeliums, wie es nach reformatorischer Einsicht für die wahre Einheit der Kirche notwendig ist und ausreicht, einig in dem Ziel, die bestehende Kirchengemeinschaft zu vertiefen, die Gemeinsamkeit in den wesentlichen Bereichen des kirchlichen Lebens und Handelns zu fördern und so die Gemeinschaft der lutherischen, reformierten und unierten Gliedkirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland zu stärken, und in der Bindung an ihre Bekenntnisgrundlagen […]. Unter diesem gemeinsamen Vorspruch hatten im Jahr 2005 UEK und VELKD weitgehend parallele Verträge mit der EKD geschlossen, in denen es ebenfalls gleichlautend heißt: Das Zusammenwirken folgt dem Grundsatz, soviel Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen der EKD zu erreichen wie möglich und dabei soviel Differenzierung vorzusehen, wie aus dem Selbstverständnis der UEK [bzw. der VELKD] nötig ist. Inzwischen hat sich das mit diesen Verträgen begründete sogenannte „Verbindungsmodell“ weiterentwickelt. In seine künftige Vertiefung und Verdichtung bringt die UEK die unter dem Namen „Union“ seit nunmehr 200 Jahren gesammelten Erfahrungen ein: Kompetenzen einer Differenzkultur im Zusammenspiel evangelischer Konfessionen und Traditionen. Dazu gehört die grundlegend verbindende, selbst dialogisch angelegte Orientierung an der Heiligen Schrift, die ebenso interessierte wie respektvolle Begegnung der Verschiedenen und das stete Bemühen, partikulare und ganzheitliche Anliegen in guter Balance zu halten. „Union“ ist dabei weniger ein statischer als vielmehr ein dynamischer Begriff, der den Prozess bezeichnet, in dem sich die Gemeinsamkeit des und der Evangelischen einvernehmlich organisiert. Die 200-jährige Lerngeschichte lutherisch-reformierter Unionen in Deutschland hat das Potenzial, auch jenseits Deutschlands und jenseits der evangelischen Kirche Früchte zu tragen: in der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa wie in der zwischenkirchlichen Ökumene. Darüber hinaus kann sich diese gelungene kirchliche Union auch als ein Beispiel für eine gute Kompromisskultur in politischen Zusammenhängen anbieten, in denen wir zurzeit eine zunehmende Unions- und Kompromissmüdigkeit erleben. Was die Unionen einst beabsichtigt und was sie seither gelernt haben, nämlich das wache Wahrnehmen des anderen, bietet ein Reservoir von Ressourcen, die auch für die gegenwärtigen Herausforderungen in Politik und Gesellschaft genutzt werden können.