Votum der 6.Tagung der 3. Vollkonferenz der UEK zu „Catholica-Fragen“ Kirchenpräsident Christian Schad © epd-bild: Heike Lyding Dresden, Samstag, 9. November 2019. Die Vollkonferenz hat mit großem Interesse die Catholica-Berichte des Catholica-Beauftragten der VELKD, Landesbischof Dr. Karl-Hinrich Manzke, und des evangelischen Vorsitzenden des Kontaktgesprächskreises, Kirchenpräsident Dr. h. c. Christian Schad, gehört. Sie nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz „Mit Christus gehen – der Einheit auf der Spur“ in 19 Diözesen der katholischen Kirche in Deutschland zur Anwendung kommt, z.T. mit ausdrücklicher Empfehlung. Ebenso begrüßt sie das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen „Gemeinsam am Tisch des Herrn“, das sichtbar macht, dass die Abendmahls-/Eucharistielehre nicht mehr als kirchentrennend betrachtet werden muss. Der theologische Gehalt der Feier von Abendmahl und Eucharistie kann heute ökumenisch einvernehmlich beschrieben werden, so dass die klassischen Differenzen eine Teilnahme an der Mahlfeier des jeweils anderen nicht mehr verunmöglichen. Die Vollkonferenz erhofft eine breite Rezeption dieses Votums in den evangelischen Kirchen und in der römisch-katholischen Kirche. Als Ziel ist eine „Gemeinsame Erklärung zur Theologie des Abendmahls bzw. der Eucharistie“ anzustreben. Die Vollkonferenz bekräftigt die Auffassung, dass die Leitung der gottesdienstlichen Feiern in den Händen von ordnungsgemäß Berufenen (im Sinne des „rite vocatus“ von CA 14) liegt, und unterstützt alle Bemühungen, die zur innerevangelischen Klärung des Verhältnisses von Ordination und Beauftragung beitragen.